Eine fachgerechte Konservierung ist die wichtigste Voraussetzung für ein gutes Gerbergebnis. Bereits wenige Stunden nach dem Abziehen oder Erlegen beginnen Bakterien, das Ledergewebe zu zersetzen. Eine unzureichende oder falsche Konservierung kann zu Fäulnis, Haarverlust oder anderen irreparablen Schäden führen, die auch während der Gerbung nicht mehr behoben werden können.
Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise.
Die Rohware sollte möglichst sauber abgezogen werden. Entfernen Sie größere Fett- und Fleischreste, vermeiden Sie Schnitte oder Risse und lassen Sie das Fell zunächst vollständig auskühlen. Die Konservierung sollte erst erfolgen, wenn keine Körperwärme mehr vorhanden ist.
Bei Pelzfellen (z. B. Fuchs, Marder usw) sollten Knochen und Knorpel aus Läufen, Ohren und Schwanz vollständig entfernt werden, da diese nicht gegerbt werden können.
Für größere Häute und Felle empfehlen wir grundsätzlich die Konservierung durch Salzen.
Geeignet unter anderem für:
Wildschweinschwarten
Hirsch-, Dam- und Rehfelle
Schaf- und Lammfelle
Ziegenfelle
Breiten Sie das ausgekühlte Fell mit der Fleischseite nach oben möglichst faltenfrei auf einer leicht schrägen Unterlage aus, damit später entstehende Flüssigkeit gut ablaufen kann.
Verwenden Sie ausschließlich Viehsalz oder spezielles Häutesalz. Streusalz ist hierfür ungeeignet.
Die gesamte Fleischseite muss gleichmäßig mit einer geschlossenen Salzschicht bedeckt sein. Besonders an den Rändern, im Kopf-, Hals- und Schwanzbereich sowie an den Läufen sollte sorgfältig gearbeitet werden. Als Richtwert gilt etwa die Hälfte des Eigengewichts der Rohware an Salz. Mehr Salz schadet nicht.
Lassen Sie das Fell anschließend mehrere Tage offen liegen. Während dieser Zeit entzieht das Salz dem Leder Feuchtigkeit. Die entstehende Flüssigkeit sollte ungehindert ablaufen können. Feucht gewordenes Salz wird anschließend entfernt und durch frisches Salz ersetzt.
Das Fell sollte erst unmittelbar vor dem Versand oder der Anlieferung zusammengelegt und in einem dichten Beutel oder Behälter verpackt werden.
Für kleinere Felle ist das Einfrieren die einfachste und sicherste Konservierungsmethode.
Geeignet unter anderem für:
Fuchs
Waschbär
Marder
Kaninchen
Iltis
Bisam
Lassen Sie das Fell nach dem Abbalgen zunächst vollständig auskühlen. Verpacken Sie es anschließend luft- und tropfdicht in einem stabilen Kunststoffbeutel und frieren Sie es möglichst sofort ein.
Soll das gesamte Tier im Kern angeliefert werden, lassen Sie auch dieses zunächst vollständig auskühlen, verpacken es tropfdicht und frieren es anschließend ein.
Versenden oder bringen Sie gefrorene Ware möglichst zu Beginn der Woche. In den warmen Monaten empfiehlt sich der Transport in einer Kühltasche oder Kühlbox, damit die Kühlkette möglichst nicht unterbrochen wird.
Einige fettarme Felle können auch durch Lufttrocknung konserviert werden.
Dazu wird das Fell faltenfrei aufgespannt oder auf einem Spannbrett befestigt und an einem gut belüfteten, schattigen Ort getrocknet. Direkte Sonneneinstrahlung sowie Heizungen oder andere Wärmequellen sind unbedingt zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass getrocknete Felle deutlich länger benötigen, bis sie vollständig konserviert sind, und bei längerer Lagerung regelmäßig auf Schädlingsbefall (z. B. Motten oder Speckkäfer) kontrolliert werden sollten.
Getrocknete Felle dürfen nicht in luftdichten Kunststoffbeuteln gelagert werden.
Rohfelle niemals mit Wasser waschen oder einweichen.
Die Konservierung sollte immer möglichst unmittelbar nach dem Abziehen erfolgen.
Versenden Sie Rohware möglichst zu Beginn der Woche, um unnötige Lagerzeiten beim Paketdienst zu vermeiden.
Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Für Schäden, die durch unsachgemäßes Abziehen, unzureichende Konservierung, falsche Lagerung oder bereits vorhandene Mängel der Rohware entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Solche Schäden werden häufig erst während der Weiche oder im Gerbprozess sichtbar und sind dann nicht mehr zu beheben.
Sollte sich eine Rohware aufgrund von Fäulnis oder anderen erheblichen Konservierungsschäden als nicht gerbfähig erweisen, behalten wir uns vor, die Bearbeitung abzulehnen. Eine eventuell notwendige Entsorgung kann kostenpflichtig erfolgen.